Sehr verehrte Gästin, bedauerlicherweise kommt es immer wieder vor, dass fest bestellte Zimmer nicht in Anspruch genommen werden - No show - oder kurzfristig abgesagt werden. Es entstehen der Zimmervermieterin dadurch verluste, die nicht durch ihr Verschulden entstanden sind.
Der Verband des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes hat Geschäftsbedingungen herausgegeben, die ganz eindeutig die Rechtslage feststellen.
Um von vornherein Unklarheiten zu beseitigen, haben Sie bitte für die nun folgenden Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag Verständnis:
Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide vertragsseiten zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vetrag abgeschlossen ist.
3. Die Gästin ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der von der gatgeberin ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises.
4. Die Gastgeberin ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat die Gästin für die Dauer des Vetrages den nach #3 errechneten Betrag zu bezahlen.
Wir hoffen, dass Sie für diese unerlässlichen Maßnahmen Verständnis aufbringen und danken Ihnen hierfür.
Frauenhotel Hanseatin * Linda Schlüter * Karin Wilsdorf * Dragonerstall 11 * 20355 Hamburg * T. 040 - 341 345 * F. 040 - 345 825 * www.frauenhotel.de * frauen@hotel-hanseatin.de
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